Verwaltungsrechtliche Streitigkeiten

Die Rechtsanwälte von STANEK Legal beraten und vertreten Mandanten in sämtlichen Arten verwaltungsrechtlicher Verfahren, sowohl vor Behörden der öffentlichen Verwaltung und sonstigen Regulierungsbehörden als auch vor den Woiwodschaftsverwaltungsgerichten und dem Obersten Verwaltungsgericht.

Ein wesentlicher Teil unserer Praxis betrifft das Umweltrecht, insbesondere Abfallbewirtschaftung, umweltrechtliche Genehmigungen und Kontrollen durch die Umweltinspektionsbehörden. Wir vertreten Unternehmen auch in Verfahren, in denen eine behördliche Entscheidung die Möglichkeit der Fortführung der Geschäftstätigkeit unmittelbar beeinträchtigen kann.

Unsere Beratung umfasst insbesondere:

  • Vertretung bei Kontrollen und Verfahren vor Verwaltungs- und Regulierungsbehörden;
  • Erstellung von Rechtsbehelfen, Beschwerden, Anträgen auf erneute Prüfung und sonstigen im Verwaltungsverfahren vorgesehenen Rechtsmitteln;
  • Vertretung vor den Woiwodschaftsverwaltungsgerichten und dem Obersten Verwaltungsgericht, einschließlich der Erstellung von Kassationsbeschwerden und Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung von Akten oder Entscheidungen;
  • Beratung zu Genehmigungen, Konzessionen, umweltrechtlichen Entscheidungen und sonstigen verwaltungsrechtlichen Voraussetzungen regulierter Tätigkeiten;
  • Führung von Verfahren zur Abfallbewirtschaftung, einschließlich Erteilung, Änderung oder Entzug von Genehmigungen, Kontrollen der Umweltinspektionsbehörden und verwaltungsrechtlichen Sanktionen wegen Verstößen gegen Umweltvorschriften;
  • Vertretung vor der polnischen Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde UOKiK, der Energieregulierungsbehörde URE, der Finanzaufsicht KNF und anderen Aufsichts- oder Regulierungsbehörden;
  • Prüfung der Übereinstimmung der Unternehmenstätigkeit mit umweltrechtlichen Vorschriften sowie Vorbereitung auf Kontrollen und Folgeverfahren.

Zu den ausgewählten Erfahrungen unserer Rechtsanwälte zählen insbesondere:

  • Erwirkung eines günstigen Urteils eines Woiwodschaftsverwaltungsgerichts zur Änderung einer Genehmigung zum Sammeln von Abfällen, nachdem die Behörde den Ort der Tätigkeit zu Unrecht mit dem gesamten vom örtlichen Bebauungsplan erfassten Grundstück gleichgesetzt hatte;
  • Erwirkung von Entscheidungen zur Aufhebung der Ablehnung von Änderungen von Abfallsammelgenehmigungen, unter anderem in Fällen zur Pflicht zur Einholung einer Bebauungsentscheidung und zur Einstufung einer Genehmigungsänderung als wesentlich;
  • Vertretung von Unternehmen vor Regulierungsbehörden, darunter der Energieregulierungsbehörde, der Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde und der polnischen Finanzaufsicht;
  • Führung verwaltungsgerichtlicher Verfahren, in denen insbesondere Beweisstandards, die Bindung der Behörde an die rechtliche Beurteilung des Gerichts und Verfahrensgarantien der Partei von zentraler Bedeutung waren;
  • Koordination der verwaltungsrechtlichen Strategie mit der Verteidigung in Strafverfahren zum Umwelt- und Abfallrecht.

Ansprechpartner: Remigiusz Stanek, [email protected]