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Erfolg für unseren Mandanten vor dem Woiwodschaftsverwaltungsgericht: Die Rechtsauffassung und die Hinweise des Hauptverwaltungsgerichts sind für die Behörde bindend.

Ein Mandant der Kanzlei erwirkte ein für ihn günstiges Urteil des Woiwodschaftsverwaltungsgerichts (WSA) in einer Umsatzsteuersache. Der Fall war bereits Gegenstand verwaltungsgerichtlicher Kontrolle bis hin zum Obersten Verwaltungsgericht (NSA). Dieses hatte der Behörde aufgegeben, den Sachverhalt erneut umfassend zu ermitteln und anschließend vollständig zu würdigen. Die Steuerbehörden vertraten die Auffassung, diesen Anforderungen nachgekommen zu sein. 

Stellungnahme/BCC

Dr. Remigiusz Stanek hat im Auftrag der Vereinigung der Arbeitgeber – Business Centre Club  Stellung  zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes ueber Finanzmarktaufsicht , das Kreditwesengesetz und andere Akte vom 23. Oktober 2014 genommen. Die Stellungnahme: https://www.legislacja.gov.pl/docs//2/262790/262803/262804/dokument148023.pdf  

ARBEITSGRUPPE

STANEK LEGAL als Mitglied der Arbeitsgruppe für die U-Empfehlung die durch die Finanzaufsichtsbehörde erlassen wurde. Die Arbeitsgruppe wurde beim Verbund Polnischer Banken errichtet. Die Gruppe hat zum Ziel die Auslegungsfragen betr. die U-Empfehlung zu beantworten. Die Kanzlei ist vertreten durch Herrn Dr. Remigiusz Stanek, managing partner der Kanzlei STANEK LEGAL und Herrn Piotr Pisarewicz, of