Alle Beiträge von Remigiusz Stanek

Erfolg für unseren Mandanten vor dem Woiwodschaftsverwaltungsgericht: Die Rechtsauffassung und die Hinweise des Hauptverwaltungsgerichts sind für die Behörde bindend.

Ein Mandant der Kanzlei erwirkte ein für ihn günstiges Urteil des Woiwodschaftsverwaltungsgerichts (WSA) in einer Umsatzsteuersache. Der Fall war bereits Gegenstand verwaltungsgerichtlicher Kontrolle bis hin zum Obersten Verwaltungsgericht (NSA). Dieses hatte der Behörde aufgegeben, den Sachverhalt erneut umfassend zu ermitteln und anschließend vollständig zu würdigen. Die Steuerbehörden vertraten die Auffassung, diesen Anforderungen nachgekommen zu sein.